>>DAS FOLGENDE SCHREIBEN ERREICHTE DEN GENERALSTAATSANWALT BEHM ERST NACH SEINER PENSIONIERUNG, WAS ZU DEM ZEITPUNKT NICHT BEKANNT WAR. SEIN NACHFOLGER HERR WILKENING IST NUN FÜR DIE BEARBEITUNG ZUSTÄNDIG.<<
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
cc: Verfassungsrichterin Dr. Julia Barbara Finck, Justizministerin Hoffmann, Kulturministerin Schüle, Opferperspektive Brandenburg, Kulturrat, BBK Berlin, TAZ, Tagesspiegel, Spiegel, Ministerpräsident Woidke, PEN Berlin, Armutsverbände, Opposition im Brandenburger Landtag, Bundeskulturministerin, Der Freitag, RBB, ZDF, ARD, 3Sat Kultur, Radioeins, Bundesjustizminister …
16.09.2024
Offener Brief – Rechte Staatsanwälte in Brandenburg pathologisieren im Kontext mit Rechtsbeugung den Kampf gegen Rechts und verfolgten Kulturschaffenden aus politischen Gründen unschuldig, weil er rechte Gewalt in Behörden sichtbar machte.
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Behm,
Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Cottbus, Oberstaatsanwältin Langen, missbraucht das Gutachten eines Psychiaters mit kruden Theorien, um Rechtsradikalismus (nationalkonservative Ressentiments gegen Minderheiten, in Abgrenzung zu Rechtsextremismus) bei der Staatsanwaltschaft zu vertuschen. Dies tut sie, indem mir als Kulturschaffenden und Menschenrechtsaktivisten, der diese Missstände aufdeckte, allen Ernstes ein querulatorischer Wahn unterstellt wird. Die dabei verwendeten Argumentationen treffen auf jeden Aktivisten und auf jede Künstlerin im Land zu, die sich ernsthaft gegen Rechts engagiert. Es gibt also laut Staatsanwaltschaft keinen Rechtsruck. Wir Linken sind einfach alle verrückt.
Sie pathologisieren den Kampf gegen Rechtsextremismus an sich und brüskieren damit hunderte Menschen in diesem Land, die sich für Menschenrechte engagieren. Das ist unverzeihlich. Wir sehen hier, was in der Wissenschaft die Pathologisierung von Dissens genannt wird.
Gegen Sie Herr Behm ist beim BKA daher Strafantrag wegen mehrerer Vergehen eingereicht worden, die darauf abzielen, rechte Gewalt in Brandenburger Behörden zu vertuschen. Sie erhalten anbei ein Kapitel in dem bald erscheinenden Buch, indem das Gutachten in dessen Menschenverachtung umfassend zerlegt wird. In dem Buch wird das ganze Ausmaß rechter Gewalt durch StaatsanwältInnen in Brandenburg analysiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Anfang dieses Jahres besaßen Sie die Unverfrorenheit, eine klassische SLAPP-Klage gegen mich zuzulassen, weil ich als Künstler rechte Gewalt in Behörden kritisierte. Man ließ sich bei der Staatsanwaltschaft Cottbus in einer Art Amtshilfe für rechtsradikale Beamte Anklagen gegen mich diktieren, die man unkritisch übernahm, da meine Enthüllungen deren Karrieren bedrohte. Sie ließen die absichtliche Verdrehung von legitimer, vom Grundgesetz geschützter Kritik im Rahmen der Kunstfreiheit, hin zu „übler Nachrede“ zu, um sachbezogene Machtkritik zu kriminalisieren, die Staatsanwälten persönlich nicht passte. Das taten Sie offenbar, Herr Behm, da Sie von meiner Arbeit, die ich als Künstler und Aktivist seit 30 Jahren tätige, derart genervt waren, dass die Staatsanwaltschaft unter Ihrer Aufsicht und Ihrem Mitwissen entschied, juristisch zu eskalieren, um mich loszuwerden.
Als diese konstruierte Klage schließlich als Einschüchterungsversuch gegen mich aufzufliegen drohte, sahen Sie dabei zu, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft Cottbus, gemeinsam mit der Amtsanwältin S. und der Richterin B. einen Gutachter bestellten, oder ernst nahmen, der mir Schuldunfähigkeit bescheinigen sollte, weil und obwohl man offensichtlich kein Fehlverhalten, also keine Schuld bei mir nachzuweisen in der Lage war. Es drohte eine peinliche Situation für die Staatsanwaltschaft.
Die Zuweisung von Schuldunfähigkeit ist offenbar auch ohne Gerichtsverfahren, also noch vor jeder Form der Beweisaufnahme, geschweige denn der Anhörung möglich, was in der Praxis bedeutet, dass jemandem, der einem nicht genehm ist, im Bundeszentralregister das Stigma der Schuldunfähigkeit, indirekt somit der Schuld zugewiesen werden kann, auch wenn keinerlei Schuld besteht, oder offiziell festgestellt wurde. Hat man wie ich keinen Anwalt, ist somit jeder Rechtsbruch gegen AktivistInnen jederzeit möglich. Man wird dann nicht von einem Richter, sondern vom Psychiater für schuldig erklärt. Da die Diagnostik hier, was vielen Psychiatern bekannt ist, bei einem querulatorischen Wahn reichlich schwammig ist, kann letztlich jede politisch aktive Person damit als wahnhaft stigmatisiert werden, ignoriert man nur das politisch legitime Anliegen. Es gibt daher inzwischen Bestrebungen von ExpertInnen, dies über die WHO ändern zu lassen, weil man die Gefahr des politischen Missbrauchs erkannt hat.
Ist der Psychiater wie in diesem Fall rechtskonservativen Weltbildern sehr zugeneigt, in denen KünstlerInnen traditionell als nutzlose Irre gelten, ist es offenkundig ein Selbstläufer hier sogar einen Wahn zu konstruieren, der bei mir allein darin bestand, dass ich als Menschenrechtsaktivist auf Gewalt gegen Arme hinwies und nicht bereit war, die Diskriminierung von tausenden Menschen in diesem Land als nicht real zu unterschreiben.
Ich denke nicht, dass wir Ihnen Herr Behm, weiterhin die intellektuelle Einschätzung von Recht und Wirklichkeit überlassen dürfen, geschweige denn die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft. Schon gar nicht in einem politischen Klima des Rechtsrucks und der Bedrohung von MigrantInnen und Andersdenkenden.
Als ich auf diesen Skandal aufmerksam machte und ankündigte, die Presse zu informieren, hat eine Staatsanwältin im Mitwissen der Leiterin der Staatsanwaltschaft Cottbus mich nachträglich, ohne Gerichtsverfahren, im Bundeszentralregister, von angeblicher „Beleidigung“ auf „Bedrohung“ hochgestuft. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass der Staatsschutz beim BKA mittlerweile gegen diese Damen ermittelt. Man wollte offenbar das BKA manipulieren, mich als Gefährder zu betrachten, um meine Glaubwürdigkeit zu untergraben.
Sie haben einen Tag Zeit, diesen Eintrag löschen zu lassen. Sie sind aufgefordert, öffentlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und im Anschluss zurückzutreten. Die Details Ihrer fragwürdigen Amtsführung werden nun schrittweise veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Timothy Speed
>>DAS SCHREIBEN ERREICHTE DEN GENERALSTAATSANWALT BEHM ERST NACH SEINER PENSIONIERUNG, WAS ZU DEM ZEITPUNKT NICHT BEKANNT WAR. SEIN NACHFOLGER HERR WILKENING IST NUN FÜR DIE BEARBEITUNG ZUSTÄNDIG.<<
Staatsanwaltschaft Cottbus
zHd Oberstaatsanwältin Langen
Thiemestraße 130
03048 Cottbus
Presse / Justizministerin Hoffmann, Generalstaatsanwalt Behm, Opferperspektive Brandenburg, Aktionsbündnis Brandenburg und 100 weitere Institutionen und Personen.
25.09.2024
Offener Brief
Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin Langen
Unter Ihrer Aufsicht sind unfassbare Zustände bei der Staatsanwaltschaft Cottbus entstanden, die Sie weiterhin nicht aufklären. Dieses Verhalten ist mehr als strafbar.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, weshalb ein Staatsanwalt mich als Künstler wegen meiner Kunst ungestraft als „Arbeitsverweigerer“ beleidigen darf, weshalb Beamte gedeckt von Ihrem Haus verleumden dürfen und Staatsanwälte unter Ihrer Aufsicht rechte Ideologien vertreten und sich von Rechtsradikalen in den Behörden Anklagen gegen Andersdenkende diktieren lassen.
Sie betreiben weiterhin seit Jahren Strafvereitelung in etlichen Fällen, sowie Rechtsbeugung. Ihr Haus steht in dieser Angelegenheit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.
Sie haben trotz umfassender, deutlicher Hinweise auf eine SLAPP-Klage gegen mich, die Anfang des Jahres von Rechtsradikalen (Beamten mit menschenverachtenden Haltungen gegenüber Armen, Kulturschaffenden oder Migranten) erwirkt wurde, nicht nur diese Rechten in ihren offensichtlichen Lügen und Verleumdungen gedeckt, sondern ließen weiterhin Staatsanwälte mit rechten Ansichten in ihrer Voreingenommenheit gegen mich als Kulturschaffenden, wegen meiner publizistischen Arbeit ermitteln. Trotz mehrerer Briefe an Sie persönlich, in denen dies kritisiert wurde. Das alles nur, weil ich als Künstler und Publizist allgemein bekannte Missstände in den Behörden aufdeckte, und zwar entlang sachbezogener Aussagen, die selbstverständlich von der Kunst-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt sind.
Als der Rechtsradikalismus in Ihrem Haus aufzufliegen drohte, sahen Sie dabei zu, wie ein krude argumentierender Gutachter absichtlich eine möglichst stigmatisierende Diagnose über mich erstellte, die Ihnen offensichtlich nur Recht war, die ihm nach Aktenlage von einer Richterin vorgegeben, also diktiert wurde, der jedes auch noch so illegale Mittel recht war, um mich loszuwerden. Dieses fachlich offensichtlich falsche Gefälligkeitsgutachten, benutzen Sie nun weiterhin, um mich als Kulturschaffenden allen Ernstes als verrückt hinzustellen, um ungestraft Rechtsbeugung und Strafvereitelung betreiben zu können. Sie taten, was in der Wissenschaft, als die „Pathologisierung von Dissens“ bezeichnet wird. Sie haben Aktivismus und Kunst mit diesem Gutachten voller inkompetenter und bewusst falscher Aussagen, bis hin zur Fälschung beweiserheblicher Daten (StGB § 269) absichtlich pathologisiert. Sie erklären somit uns alle, die wir als KünstlerInnen und AktivistInnen gegen Rechts arbeiten, für geistig behindert.
Ich frage Sie in aller Öffentlichkeit. Haben Sie vor, weiterhin Rechtsradikale zu decken, indem Sie mich als Künstler mit Verleumdungen in den Akten als verrückt stigmatisieren, weil ich Kunst mache? Glauben Sie tatsächlich, dies würde in den nächsten Monaten im Rahmen der Buchpublikation nicht als Lüge Ihres Hauses auffliegen? Denken Sie wirklich, Staatsschutz und Verfassungsschutz würden dabei zusehen, wie Sie weiterhin einen Kulturschaffenden rechtsradikal diskriminieren und stigmatisieren, um Gewalt zu vertuschen?
Sie sind aufgefordert, die verleumdenden Einträge im Bundeszentralregister, die allein dazu dienen Ihren Betrug zu decken, sofort löschen zu lassen. Gegen Sie und die weiteren Beteiligten wird in diesem Rahmen hiermit beim Verfassungsschutz und Staatsschutz Strafantrag wegen des Verdachts bewusster Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB eingereicht. Das Motiv war es, einen Kulturschaffenden unschuldig verfolgen und aus politischen Gründen stigmatisieren zu können. Sie besitzen die Unverfrorenheit, mich weiterhin als Kulturschaffenden entlang von Lügen in staatlichen Akten und Registern zu stigmatisieren, um Ermittlungen gegen Sie selbst, oder Ihr Haus zu verhindern. Sie versuchen durch meine Stigmatisierung den Staatsschutz bewusst zu täuschen.
Das ist ein Verbrechen.
Sie sind aufgefordert, zurückzutreten und somit ein transparente und unabhängige Aufklärung der skandalösen Vorgänge zuzulassen.
MfG
Timothy Speed